Letzte Aktualisierung: 08.03.2024

 

Risikolebensversicherung | Todesfallrisiko

Risikolebensversicherung - Todesfallrisiko wird abgesichert

Eine Risikolebensversicherung leistet die Versicherungssumme an die Angehörigen ausschließlich, wenn das versicherte Risiko, der Todesfall der versicherten Person innerhalb der versicherten Laufzeit, eintritt. Die Todesursache ist für die Versicherungsleistung nicht relevant (abgesehen vom Selbstmord, welcher teilweise ausgeschlossen ist). Unter Umständen gibt es bei Selbstmord eine zeitliche Einschränkung von 3 Jahren bis die Risikolebensversicherung die Todesfallleistung erbringt. Bei vielen Versicherern ist jedoch der Selbstmord im Rahmen einer Risikolebensversicherung nicht versichert.


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