Letzte Aktualisierung: 08.10.2024

 

Risikolebensversicherung | Versicherungsnehmer

Risikolebensversicherung - Versicherungsnehmer einer Risikolebensversicherung

Der Versicherungsnehmer einer Risikolebensversicherung ist derjenige, der die Versicherung beantragt. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten, an den die Todesfallleistung gezahlt werden soll und bestimmt auch die versicherte Person. In der Regel ist der Versicherungsnehmer auch der Beitragszahler. Der Versicherungsnehmer ist daher zu unterscheiden von der versicherten Person. Die Versicherungssumme wird lediglich bei Tod der versicherten Person ausgezahlt und nicht bei Tod des Versicherungsnehmers. Dies wird häufig verwechselt. Lediglich wenn der Versicherungsnehmer zugleich auch die versicherte Person ist, gilt für den Leistungsfall keine Unterscheidung.


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