Letzte Aktualisierung: 08.03.2025
Risikolebensversicherung | Antragsteller
Risikolebensversicherung - Antragsteller einer Risikolebensversicherung
Der Antragsteller einer Risikolebensversicherung ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten, an den die Todesfallleistung gezahlt werden soll und bestimmt die versicherte Person. In der Regel ist er auch der Beitragszahler. Der Antragsteller ist zu unterscheiden von der versicherten Person. Die Versicherungssumme wird lediglich bei Tod der versicherten Person ausgezahlt und nicht bei Tod des Antragstellers. Dies wird häufig verwechselt. Lediglich wenn der Antragsteller zugleich auch versicherte Person ist, gilt für den Leistungsfall keine Unterscheidung.
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