Letzte Aktualisierung: 08.05.2025
Risikolebensversicherung | Versicherte Person| FAQ
Risikolebensversicherung - Versicherte Person, bezugsberechtigte Person und Versicherungsnehmer einer Risikolebensversicherung
Ein Vertrag über eine Risikolebensversicherung kommt zwischen den beiden Parteien Versicherungsnehmer und Versicherer zustande. Beantragt wird die Risikolebensversicherung vom Versicherungsnehmer. Dieser ist nach Vertragsabschluss Träger aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, d.h. er entrichtet die Beiträge und erhält im Leistungsfall, bei Tod der versicherten Person, die Versicherungssumme in Form einer einmaligen Kapitalleistung. Dabei müssen Beitragszahler und bezugsberechtigte Person nicht identisch sein. So kann auch eine dritte Person als bezugsberechtigte Person eingetragen werden. Versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Risikolebensversicherung ausgestellt wird. Dies muss nicht zwangsläufig der Versicherungsnehmer sein. Die bezugsberechtigte Person erhält bei Tod der versicherten Person die in der Risikolebensversicherung vereinbarte Versicherungssumme.
Denkbar sind bspw. folgende Vertrags-Konstellationen einer Risikolebensversicherung:
- Versicherungsnehmer (= Beitragszahler): Vater
- versicherte Person (= Person, bei dessen Ableben die Versicherungssumme fällig wird): Vater
- bezugsberechtigte Person (= Empfänger der Leistung bei Tod der versicherten Person): Kind
oder
- Versicherungsnehmer: Vater
- versicherte Personen: Vater und Mutter
- bezugsberechtigte Person: Kind
oder
- Versicherungsnehmer: Vater
- versicherte Person: Mutter
- bezugsberechtigte Person: Kind
oder
- Versicherungsnehmer: Mutter
- versicherte Person: Vater
- bezugsberechtigte Person: Kind
oder
- Versicherungsnehmer: Vater
- versicherte Person: Vater
- bezugsberechtigte Person: Mutter
oder
- Versicherungsnehmer: Vater
- versicherte Person: Vater
- bezugsberechtigte Person: Vater
War der Versicherungsnehmer gleichzeitig auch die versicherte Person, so fällt die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung in den Nachlass und wird unter den Erben anteilig ihrer Erbquote verteilt.
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