Letzte Aktualisierung: 08.03.2024

 

Risikolebensversicherung | Über-Kreuz-Vertrag | FAQ

Risikolebensversicherung - Über-Kreuz-Risikolebensversicherung-Vertrag

Im Versicherungsfall einer Risikolebensversicherung kann es zur Besteuerung der ausgezahlten Versicherungssumme kommen. Während bei Ehepaaren die Freibeträge in der Regel ausreichend hoch sind, um eine Erbschaftsteuer zu vermeiden, so kann dies bei unverheirateten Partner ein Problem darstellen. Daher empfiehlt sich besonders bei unverheirateten Partnern der sog. Über-Kreuz-Vertrag der Risikolebensversicherung.

Dies gestaltet sich wie folgt: Der Versicherungsnehmer (bspw. die Frau) schließt eine Risikolebensversicherung ab und setzt als versicherte Person den Partner ein (bspw. den Mann). Bezugsberechtigt ist der Versicherungsnehmer. Bei dieser Konstellation ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer auch gleichzeitig Beitragszahler ist. Anschließend schließt der jeweils andere Partner (bspw. der Mann) als Versicherungsnehmer einen zweiten Risikolebensversicherung-Vertrag ab und setzt hier wiederum seinen Lebenspartner (bspw. die Frau) als versicherte Person ein. Bezugsberechtigte Person und Beitragszahler ist in diesem Beispiel der Mann.


Risikolebensversicherung Vergleich 2024

 

Risikolebensversicherung Rechner

Risikolebensversicherung Angebot

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für eine Risikolebensversicherung an.


 

 

Risikolebensversicherung Vergleich

Das Vergleichsportal zur Risikolebensversicherung 2024
Risikoleben - Todesfall Absicherung - Hinterbliebenenschutz

Risikolebensversicherung - Aktuelle Risikolebensversicherung Angebote - Absicherung für den Todesfall
Familienabsicherung - Absicherung für Finanzierungen / Baufinanzierung

Diese Seite bewerten?

1 2 3 4 5

Im Durchschnitt wird diese Seite zur Risikolebensversicherung mit 1.5 bewertet,
wobei 1 die schlechteste und 5 die beste Bewertung ist.
Es haben bisher 11 Besucher eine Bewertung abgegeben.