Letzte Aktualisierung: 08.04.2024
Risikolebensversicherung | Brutto-Beitrag und Netto-Beitrag| FAQ
Risikolebensversicherung - Brutto-Beitrag und Netto-Beitrag bei der Risikolebensversicherung
Bei einer Risikolebensversicherung erkennt man bei allen Angeboten 2 ausgewiesene Beiträge, der eine höher, der andere niedriger. Der höhere Beitrag, der sog. Bruttobeitrag (auch Tarifbeitrag genannt) wird bei einer Risikolebensversicherung so kalkuliert, dass auch bei höherer Sterblichkeit die versicherten Leistungen erbracht werden können. Es handelt sich beim Bruttobeitrag also um den regulären garantierten Beitrag. Treten weniger Versicherungsfälle ein, erwirtschaften Versicherungen sog. Überschüsse aus den Risikoanteilen der Brutto-Beiträge. Arbeitet der Versicherer dann noch kostengünstiger als vorher angenommen, entstehen weitere Überschüsse aus den Kostenanteilen der Beiträge. An diesen Überschüssen werden die Versicherten beteiligt, indem der Bruttobeitrag mit den Überschüssen verrechnet wird. Dadurch ergibt sich der sog. Nettobeitrag (auch Zahlbeitrag genannt). Der Zahlbeitrag ist derjenige Beitrag, der monatlich oder jährlich abgebucht wird. Der Zahlbeitrag ist jedoch nicht für die gesamte Laufzeit garantiert, sondern kann im Laufe der Zeit angehoben oder gesenkt werden. Garantiert ist also lediglich der Bruttobeitrag. Erfahrungsgemäß ändern sich Nettobeiträge bei Risikolebensversicherungen von finanzstarken Anbietern sehr selten.
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