Letzte Aktualisierung: 08.04.2024

 

Risikolebensversicherung | Beitragsrückerstattung | FAQ

Risikolebensversicherung - Beitragsrückerstattung bei der Risikolebensversicherung

Bei einer Risikolebensversicherung ist keine Beitragsrückerstattung möglich, da die Beiträge lediglich Kostenanteile zur Deckung der Kosten und Risikoanteile zur Deckung der eingetretenen Versicherungsfälle enthalten. Da beide Bestandteile des Beitrags zum Ende der Laufzeit aufgebraucht sind, können nach Ablauf der Versicherungsdauer keine Beiträge zurückerstattet werden. Auch bei vorzeitiger Kündigung ist keine Beitragsrückerstattung möglich. Die Risikolebensversicherung ist also eine reine Risikoabsicherung, bei der keinerlei Guthaben angespart wird (vergleichbar einer KFZ-Versicherung). Anders sieht dies bei kombinierten Versicherungsprodukten aus. So ist die bekannte Lebensversicherung im Grunde ein gekoppeltes Produkt, bestehend aus einer Risikolebensversicherung und einer Rentenversicherung, also eines Sparvertrags.



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