Letzte Aktualisierung: 08.03.2024

 

Risikolebensversicherung Beitrag 2024

Risikolebensversicherung - Beiträge der Risikolebensversicherung

Der Beitrag zu einer Risikolebensversicherung ist nicht allein von der Laufzeit und der Höhe der Versicherungssumme abhängig, sondern darüber hinaus vom Eintrittsalter der versicherten Personen, von ihrem Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn und vom Geschlecht. Zusätzlich können Versicherer für bestimmte Personenkreise einen Risikozuschlag erheben. Das ist zum Beispiel bei Rauchern der Fall, bei Personen, die eine besonders gefährliche Sportart oder ein entsprechendes Hobby ausüben oder einer besonders gefährdeten Berufsgruppe angehören.



Risikolebensversicherung Vergleich 2024

Risikolebensversicherung - Faktoren zur Bestimmung des Beitrags

Unabhängig vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung richtet sich der Beitrag einer Risikolebensversicherung vor allem nach dem Alter und dem Geschlecht der Person, nach deren Ableben die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Der Beitrag, der für eine Risikolebensversicherung zu entrichten ist, hängt somit von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie sind natürlich die Laufzeit und die Versicherungssumme ausschlaggebend für die Höhe des Beitrags. Aber insbesondere beim Abschluss dieser Versicherung ist eine Risikolebensversicherung Gesundheitsprüfung erforderlich,denn der Beitrag bemisst sich auch nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person. Dabei kann die Gesundheitsprüfung einer Risikolebensversicherung sogar zu dem Ergebnis führen, dass besonders schwere Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Für die versicherte Person bedeutet das, dass im Fall eines Ablebens aufgrund dieser Vorerkrankung keine Versicherungsleistung an die Hinterbliebenen erbracht wird.

Die wichtigsten bestimmenden Faktoren eines Beitrags einer Risikolebensversicherung sind:

 

Risikolebensversicherung - Brutto-Beitrag und Netto-Beitrag

Auch mit den Beiträgen zu einer Risikolebensversicherung werden Überschussanteile an der Versicherung erwirtschaftet. Diese müssen dem Versicherungsnehmer gutgeschrieben werden und reduzieren in den meisten Fällen von vornherein den Versicherungsbeitrag. Die Überschussbeteiligungen können aber auch der Versicherungssumme zugerechnet werden, so dass diese sich im Laufe der Zeit kontinuierlich erhöht.

Risikolebensversicherung - Höhe der Versicherungssumme

Wie hoch die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung letztendlich ausfallen soll, das hängt von den persönlichen Bedürfnissen und den Lebensumständen der versicherten Person ab. Dient die Risikolebensversicherung lediglich der Absicherung Hinterbliebener, so muss jeder Versicherungsnehmer für sich selbst klären, welche Summe nach seinem Tod erforderlich ist, um die Erben finanziell abzusichern. Muss nur der Ehepartner nach dem Tod der versicherten Person abgesichert werden, fallen Summe und Beiträge in der Regel niedriger aus. Leben aber in der Familie noch unterhaltspflichtige Kinder,  so muss auch ihre Absicherung bei der Bemessung der Versicherungssumme für die Risikolebensversicherung berücksichtigt werden. Diese Absicherung kann für den Ehe- oder Geschäftspartner wichtig sein, um allen Verpflichtungen jederzeit nachzukommen. Dient die Risikolebensversicherung der Absicherung von Krediten so bemisst sich ihre Höhe an der Kredithöhe.

Risikolebensversicherung - Gesundheitsprüfung

Die Risikolebensversicherung Gesundheitsprüfung wird nicht bei der jeder Versicherung und auch nicht für jeden Vertrag identisch durchgeführt. Insbesondere dann, wenn jüngere und gesund Personen versichert werden, verzichten die Versicherer häufig auf die Anforderung von Arztberichten oder weiteren Auskünften. In solchen Fällen reicht es aus, wenn ein Fragebogen ausgefüllt, Gesundheitsfragen beantwortet werden und der Antrag unterschrieben an die Gesellschaft geschickt wird, damit eine Gesundheitsprüfung reibungslos ermöglicht wird. Im Fragebogen des Antrags sind neben Fragen über den allgemeinen Gesundheitszustand, auch Fragen zu früheren Erkrankungen und unter Umständen auch Erkrankungen der Eltern und Großeltern enthalten. Einige Versicherer verzichteten bis 2010 sogar grundsätzlich auf Gesundheitsfragen und boten eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung an. Bei allen Risikolebensversicherung-Anträgen ist es wichtig, dass alle Antworten, die bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden, der Wahrheit entsprechen, weil der Versicherer ansonsten nicht mehr an seine Leistungszusage gebunden ist. Da der Versicherungsnehmer nicht immer gleichbedeutend mit der versicherten Person sein muss, da sich auch Partner gegenseitig versichern können (verbundene Leben), wird die Gesundheitsprüfung nur bei der versicherten Person durchgeführt und nicht beim Versicherungsnehmer.

 

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