Risikolebensversicherung | Versicherte Person

Risikolebensversicherung - Versicherte Person einer Risikolebensversicherung

Die versicherte Person einer Risikolebensversicherung ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse und bestimmen die zu zahlende Versicherungsprämie. Wenn die versicherte Person stirbt, dann wird die Versicherungsleistung an die bezugsberechtigte Person (meist der Versicherungsnehmer) fällig.

 

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Letzte Aktualisierung: 04.02.2012