Risikolebensversicherung | Überschussbeteiligung

Risikolebensversicherung - Überschussbeteiligung bei einer Risikolebensversicherung

Überschüsse bei Risikolebensversicherungen können entstehen durch eine rationelle Verwaltung bei der Versicherungsgesellschaft, weniger eingetretener Todesfälle, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde oder durch Kapitalanlagen, die sich besser entwickeln, als der zuvor durch den garantierten Rechnungszins angenommen. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben (sog. Sofortverrechnung der Überschüsse). Bei der Risikolebensversicherung werden Überschüsse normalerweise zur Verrechnung mit den Tarifbeiträgen genutzt. Der zu zahlende Beitrag verringert sich dann entsprechend und ergibt den sog. Nettobeitrag (auch Zahlbeitrag genannt).

 

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Letzte Aktualisierung: 04.02.2012