Risikolebensversicherung | Fallende Versicherungssumme

Risikolebensversicherung - Annuitätisch fallende Versicherungssumme

Eine Risikolebensversicherung kann zur Absicherung einer Hypothek bzw. zur Sicherung eines Darlehens oder einer Immobilienfinanzierung verwendet werden. Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht und stellt darüber hinaus ein dingliches Recht an einem Grundstück dar. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung nimmt die abgesicherte Versicherungssumme parallel zu der Hypothekenschuld im Laufe der Vertragszeit ab.

 

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Letzte Aktualisierung: 04.02.2012