Risikolebensversicherung | Steuern - Besteuerung| FAQ

Risikolebensversicherung - Besteuerung ener Risikolebensversicherung

Sind bei einer Risikolebensversicherung Versicherungsnehmer und die versicherte Person identisch, so wird die Versicherung im Versicherungsfall an die bezugsberechtigte Person vererbt und die Leistungen aus der Risikolebensversicherung in voller Höhe mit Erbschaftsteuer belastet. Besonders bei unverheirateten Paaren, die den überlebenden Partner absichern wollen und nur geringe Steuerfreibeträge haben, kann dies zu einer ungeplanten finanziellen Lücke führen. Zwischen Eheleuten sind die bestehenden Freibeträge in der Regel hoch genug, so dass bei den meisten Paaren keine Erbschaftsteuer anfallen würde.

 

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Letzte Aktualisierung: 04.05.2012