Risikolebensversicherung | Kündigung | FAQ

Risikolebensversicherung - Wann kann eine Risikolebensversicherung gekündigt werden?

Eine Risikolebensversicherung kann in den meisten Fällen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. des Versicherungsjahres schriftlich durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen, also bei monatlicher, halbjährlicher oder vierteljährlicher Zahlungsweise, ist eine Kündigung der Risikolebensversicherung auch innerhalb eines Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Turnus möglich, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres.

 

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Letzte Aktualisierung: 04.05.2012