Risikolebensversicherung | Erhöhung der Versicherungssumme | FAQ

Risikolebensversicherung - Kann die Versicherungssumme erhöht werden?

Bei einigen Risikolebensversicherung-Tarifen kann zu bestimmten Anlässen die Versicherungssumme - ohne erneute Gesundheitsprüfung - erhöht werden. Solche Anlässe sind bspw.: Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltssprung, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Erreichen eines akademischen Titels. Erhöhungen der Versicherungssumme zu bestimmten Anlässe werden als sog. Nachversicherungsgarantien bezeichnet.

Eine weitere Möglichkeit, die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung nachträglich zu erhöhen, ist der Einschluss einer Dynamik bei Vertragsabschluss. Durch eine Dynamik (bspw. in Höhe von 5%) kann die Versicherungssumme jedes Jahr um den festgelegten Prozentsatz erhöht werden. Mit einer Dynamik lässt sich die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung somit ebenfalls ohne neue Gesundheitsprüfung nachträglich erhöhen. Dabei kann einer Dynamik auch jedes Jahr widersprochen werden; die Dynamik muss also nicht jedes Jahr greifen. Wird der Dynamik allerdings 3 Mal in Folge (also 3 Jahre in Folge) widersprochen, so wird sie automatisch komplett aus dem Vertrag entnommen. Damit die Dynamik Vertragsbestandteil der Risikolebensversicherung bleibt, muss sie mindestens jedes dritte Jahr greifen.

Die dritte Möglichkeit, die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung zu erhöhen, ist der nachträgliche Abschluss eines weiteren Vertrags. In diesem Fall fällt natürlich eine neue Gesundheitsprüfung an, da ein neuer Antrag gestellt werden muss.

 

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Letzte Aktualisierung: 04.05.2012