Letzte Aktualisierung: 08.04.2024

 

Risikolebensversicherung | Dynamik | FAQ

Risikolebensversicherung - Dynamik bei der Risikolebensversicherung

Die Dynamik bei einer Risikolebensversicherung ermöglicht die nachträgliche Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Dynamik kann bei Vertragsabschluss in den Risikolebensversicherung-Vertrag als Vertragsbestandteil eingeschlossen werden. Dadurch lässt sich die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung jedes Jahr um den festgelegten Prozentsatz (bspw. in Höhe von 5%) ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Einer Dynamik kann jedes Jahr widersprochen werden; die Dynamik muss also nicht jedes Jahr greifen. Wird der Dynamik allerdings 3 Mal in Folge (also 3 Jahre in Folge) widersprochen, so wird sie automatisch komplett aus dem Vertrag entnommen. Damit die Dynamik im Risikolebensversicherung bestehen bleibt, muss sie mindestens jedes 3. Jahr greifen.


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